Einstellungen für Sehbehinderte
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Nicht jeder/jede behinderte Studierende wird Ihnen in Ihren Veranstaltungen sofort auffallen. Nicht alle behinderten Studierenden werden sich sofort an Sie wenden. Erleichtern Sie ein Aufeinanderzugehen, indem Sie zu Beginn des Semesters in Ihrer Veranstaltung so oder ähnlich bekannt geben:

"Falls jemand von Ihnen aufgrund einer Behinderung oder Krankheit jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt Hilfe oder Anpassung benötigt, können Sie sich am Ende der Seminarstunde oder während der Sprechstunde an mich wenden..."

So können Sie betroffenen Studierenden unter Wahrung ihrer Privatsphäre die Möglichkeit geben, mit Ihnen zu sprechen. Behinderte Studierende können selbst am besten darlegen, welche Hilfen (z.B. technische, personelle, hochschuldidaktische) oder Anpassungen sie speziell benötigen. Keiner wird von Ihnen erwarten, für jede Problematik den passenden Lösungsansatz parat zu haben. Hier kann ein gemeinsames Gespräch mit der Beratungsstelle für Behinderte sinnvoll sein (z.B. bei Prüfungsmodalitäten).

Weiterhin stehen wir Ihnen unterstützend bei allen Fragen zum Thema Behinderung zur Verfügung. Insbesondere können Sie sich bei auftretenden Problemen mit behinderten Kommilitonen an uns wenden. Gerne tragen wir dazu bei, problemorientierte Lösungsstrategien mit Ihnen zu entwickeln.

Ein besonderes Serviceangebot für Dozenten besteht darin, die Arbeitsmaterialien für Ihre Studierenden in einer blinden- und sehbehindertengerechten Form aufzuarbeiten.

Braille-Printservice

Studienunterlagen können bei uns über einen Braille-Drucker ausgegeben und damit auch für nicht Sehende verfügbar gemacht werden. Setzen Sie sich ca. 2 Wochen vor Vorlesungsbeginn mit uns in Verbindung, damit Sie diese unmittelbar in Ihrer Vorlesung an Studierende mit Sehbehinderung weitergeben können.

Zur Schwarzschriftumwandlung stehen ein Scanner und eine Texterkennungssoftware für den Fall zur Verfügung, dass Studienunterlagen nicht in digitaler Form vorliegen. Weisen Sie Studierende darauf hin, dass diese Ihre Arbeitsmaterialien durch den Einsatz von Hilfsmitteln wie Sprachausgabe durch den PC auch eigenständig bearbeiten können.

Klausurarbeitsraum für Behinderte

Wenn ein behinderter Studierender zur Ableistung seiner Klausuren auf einen speziellen Raum angewiesen ist, so stellt ihm das Servicezentrum nach vorheriger Anmeldung hierfür Räumlichkeiten zur Verfügung. U. a. kann hier auch der Computerarbeitsraum im SZB, als eine kleine CIP-Insel, mit einer breiten Palette an behindertenspezifischen Geräten zur Verfügung gestellt werden. Hier können z. B. Blinde ihre Klausuren unter Aufsicht mit Hilfe einer "Braillezeile" abfassen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch beratend zur Seite, wenn Sie beabsichtigen, in Ihrer Fakultät oder Ihrem Institut einen behindertengerechten Computerarbeitsplatz einzurichten.

Hinweis zu Studierenden mit Hörbehinderungen und Körperbehinderungen

Studierende mit Hörbehinderungen

Die 'Unsichtbarkeit' der Gehörlosigkeit bringt es mit sich, dass die Schwere der Behinderung von Außenstehenden nicht erkannt wird. Eine Hörschädigung ist nicht immer durch Hörgeräte ausgleichbar. Oft wird von den Lippen abgelesen. Die Auswirkungen der Hörbehinderung lassen sich teilweise beseitigen, wenn Sie beim Sprechen Blickkontakt halten, deutlich und nicht zu schnell sprechen, mit visuellen Medien arbeiten und die von Studierenden mitgebrachten Mikroport-Anlagen benutzen.

Studierende mit Körperbehinderungen

Sie sind ganz offensichtlich massiv durch eingeschränkte Mobilität behindert: durch Treppen, Türen, Bordsteine, fehlende Aufzüge, fehlende behindertengerechte WC's u. ä.. Um in Ihre Veranstaltung zu kommen, brauchen sie viel mehr Zeit als nichtbehinderte Studierende. Oft ist es Gehbehinderten nicht möglich, Ihre Veranstaltung zu besuchen, weil es ihnen unmöglich ist, die jeweiligen Räumlichkeiten zu erreichen. Bieten Sie von sich aus an, die Veranstaltungen in andere Räume zu verlegen, regen Sie bauliche Veränderungen an. Seminarräume in der Nähe der Eingänge oder der Aufzüge verringern für Gehbehinderte die Entfernung.

Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile bei Prüfungen

Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten erbringen ihre Leistungsnachweise inhaltlich zu den gleichen Bedingungen wie ihre nichtbehinderten Kommilitonen. Da viele jedoch Hilfsmittel benutzen und fast alle wegen der nicht ausreichenden behindertengerechten Ausstattung der Hochschulen einen erheblichen Mehraufwand an Zeit und Energie brauchen, ist es unerlässlich, dass sie im persönlichen Gespräch (ggf. mit dem Prüfungsausschuss, Behindertenbeauftragten der Universität und der Beratungsstelle für Behinderte des Akademischen Förderungswerkes) den individuellen Nachteilsausgleich (z.B. Zeitverlängerung, erforderliche Pausen, u. ä.) absprechen. Ein Nachteilsausgleich ist keine Bevorzugung. Studierende mit Behinderung haben ein Recht auf Nachteilsausgleich.

Hierzu bestehen gesetzliche Grundlagen:

Jedem Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung steht ein Studium freier Wahl offen. Es ist ein gleichberechtigtes Studium ohne Nachteile zu gewährleisten.
(s.a. Benachteiligungsverbot, Grundgesetz Art. 3 sowie Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen - Behindertengleichstellungsgesetz, Abs. 1, § 1).

Nach § 2(5) Hochschulrahmengesetz sind die "Belange Behinderter zu berücksichtigen".

Leider haben diese Regelungen nicht zwangsläufig zur Folge, dass den Bedürfnissen Behinderter entsprochen wird oder Leistungen erbracht werden.

Legen Sie bitte die Regelungen positiv im Sinne der behinderten Studierenden aus. Eine Anpassung oder Prüfungsmodifikation ist keine Bevorzugung oder ein Verzicht auf Leistungsanforderungen, sondern ermöglicht Menschen mit Behinderung eine annähernde Chancengleichheit im Studium.

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Kontakt

Sozial- und Behindertenberatung
Studierendenhaus, Ebene 0, Raum 040
Universitätsstr. 150
44801 Bochum
Tel.: (0234) 32-11 530 oder (0234) 97 0231-0
Fax: (0234) 32-01 530
E-Mail: szb@akafoe.de

Öffnungszeiten

Mo-Do 8:30 - 16:30 Uhr
Fr 8:30 - 12:30 Uhr

Das Team

Das Team des SZB

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