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Beratungsgrundsatz

Mit unserer Arbeit im Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter (BZI) unterstützen wir die Umsetzung des Beschlusses der Hochschulrektorenkonferenz „Eine Hochschule für Alle“ und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Aktionsplan der Landesregierung NRW „Eine Gesellschaft für Alle“ zur Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Entsprechend den Prinzipien des „Peer Counseling“ – „Beratung und Unterstützung für Betroffene durch Betroffene“ – wird die Beratung behinderter Studierender von behinderten Beratern durchgeführt. Die Beratung unterliegt dem Ziel der Förderung von Selbstbestimmung, so dass behinderte Studierende langfristig zu „Experten in eigener Sache“ werden können. Du erfährst, wie und mit welcher Unterstützung du dein Studienziel schnellstmöglich und sicher erreichen kannst.

Aber auch allen anderen Gremien und Einrichtungen der Hochschule (Fakultäten, Verwaltungen, Prüfungsämtern u.a.) stehen wir beratend zur Seite. Bei Fragen zum Umgang mit Studierenden mit Behinderungen in allen Bezügen (z.B. Hochschuldidaktik, Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Klausuren, Rechtsgefüge, u.v.m.) bieten wir partnerschaftliche Unterstützung an. Im Gespräch mit uns besteht die Möglichkeit, Probleme zu definieren, und im Sinne der Erweiterung eigener Handlungskompetenzen können gemeinsam Strategien zur Problemlösung und Perspektiven entwickelt und umgesetzt werden.

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