Ab Mai BAföG-Weiterförderungsanträge stellen!
Info-Point des AKAFÖ bietet täglich Unterstützung bei Anträgen an
Zwei Monate vor dem Ende eines Bewilligungszeitraumes laufen die Fristen für BAföG-Weiterförderungsanträge aus.
An der Ruhr-Universität endet diese Frist am 31.07.2004, an den Fachhochschulen bereits am 30.06.2004.
Damit das Amt für Ausbildungsförderung des AKAFÖ eine möglichst nahtlose Weiterförderung gewährleisten kann,
müssen die BAföG-Anträge im wesentlichen vollständig innerhalb der Frist eingereicht werden.
Die Weiterförderungsanträge können auch außerhalb der Sprechzeiten der zuständigen Sachbearbeiter am täglich
geöffneten Info-Point des AKAFÖ zusammengestellt und abgegeben werden. Die dortige Mitarbeiterin informiert
ebenfalls über die benötigten Nachweise.
Zusätzlich ist darauf zu achten, sich früh genug an der Hochschule zurückzumelden, damit eine
Immatrikulationsbescheinigung für das WS 2004/05 schnellst möglich an das Amt für Ausbildungsförderung weitergegeben
werden kann.
Die Einkommensangaben der Eltern müssen sich für diesen Wiederholungsantrag auf das Jahr 2002 beziehen.
Falls sich das aktuelle elterliche Einkommen gegenüber 2002 erheblich vermindert hat, kann eine Aktualisierung des
Berechnungsjahres beantragt werden. Das hierfür erforderliche Formblatt 7 ist, wie alle weiteren Formulare,
bei den SachbearbeiterInnen oder am Info-Point erhältlich.
Weitere Informationen sowie die wichtigsten Formblätter sind auch auf der Internetseite des AKAFÖ,
www.akafoe.de, zu finden.




