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Hochschulgastronomie: Zutritt mit 3G

/ Ab sofort gilt in der Hochschulgastronomie für alle Gäste die 3G-Regelung.

Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt in unseren gastronomischen Einrichtungen wieder für alle Gäste die 3G-Regelung. Hochschulangehörige und externe Gäste müssen daher für ihren Besuch nachweisen, dass sie vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. 

Wir bitten Sie, den entsprechenden Nachweis unaufgefordert an der Kasse vorzuzeigen. 

Der To-Go-Betrieb ist weiterhin von den Regelungen ausgenommen.

Die Corona-Schutzverordnung gilt in dieser Fassung ab dem 04. März 2022 und kann hier abgerufen werden.

Wir bitten um Verständnis, sollte es aufgrund der Kontrollen zu Verzögerungen kommen und freuen uns, Sie in unseren Einrichtungen begrüßen zu dürfen.


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