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Corporate Governance

Corporate Governance Bericht des Akademischen Förderungswerk A.ö.R.

Gemäß Ziffer 5.2 des Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein–Westfalen berichtet die Geschäftsführung über die Corporate Governance des Akademischen Förderungswerks in Bezug auf das Geschäftsjahr 2022

 

  1. Grundsatz

    Der Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein–Westfalen wird von dem Akademischen Förderungswerk mit dessen Verankerung in der Satzung angewendet. Gemäß Ziffer 5.2 des Kodex gibt die Geschäftsleitung für das Akademische Förderungswerk in Bezug auf das Wirtschaftsjahr 2022 die nachfolgende Governanceerklärung ab.

  2. Governanceerklärung der Geschäftsführung

    Die Geschäftsführung erklärt, dass im Geschäftsjahr 2022 grundsätzlich den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde.

    Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Akademischen Förderungswerks wurde aus sachlichem Grund ausschließlich in folgenden Punkten von dem Kodex abgewichen:

    1. Gemäß § 8 Abs. IV S. 1 STWG bestand die Geschäftsführung entgegen Ziffern 3.1.1 – 3.1.3 PCGK aus einer Person. Durch den Geschäftsführerwechsel bestand die Geschäftsführung temporär aus 2 Personen.
    2. Ziffern 3.4.1 – 3.4.3, 3.6.1 bis 3.6.2 PCGK kamen nicht zur Anwendung. Die genannten Vorschriften legen andere Mechanismen der Entscheidungsfindung über die Vergütungshöhe und die übrigen Regelungsinhalte der Geschäftsführungsanstellungsverträge zugrunde als bei den Studierendenwerken. Insbesondere wird auf § 8 (1) STWG NW hingewiesen (Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde).
    3. Ziffer 3.4.5 PCGK: gilt mit der Maßgabe, dass die Mitglieder der Geschäftsführung einer etwa bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Vergütung in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde nachkommen.
    4. Ziffer 4.3.1 1. Absatz PCGK fand keine Anwendung, da im Einzelfall nach entsprechender Beschlusslage dem Vorsitzenden ein Alleinentscheidungsspielraum in der Praxis eingeräumt wird.
    5. Die Ziffern 4.4, 4.4.1, 4.4.2 und 4.4.3 PCGK wurden nicht angewandt, da die Gremiumsgröße keine Bildung von Ausschüssen erfordert. Insofern wurde den Empfehlungen nicht entsprochen.
    6. Ziffer 4.8.1 und 4.8.2 PCGK sind nicht auf die Studierendenwerke, sondern auf die Rahmenbedingungen von größeren Unternehmen in Privatrechtsform zugeschnitten und wurden daher nicht angewandt.
    7. Ziffer 5.1.4 PCGK gilt mit der Maßgabe, dass sich die Berichtspflichten nicht nach § 90 AktG, sondern nach dem StWG NW i.V.m. den einschlägigen Vorschriften der Satzungen richten.
    8. Ziffern 6.2.1 PCGK fand keine Anwendung, da die berufsrechtlichen Vorschriften der Wirtschaftsprüfer zur Sicherung der Objektivität und Unabhängigkeit einvernehmlich als ausreichend betrachtet werden.
    9. Ziffer 6.2.3 PCGK fand keine Anwendung, soweit der Verwaltungsrat das Studierendenwerk aufgrund der gesetzlichen Regelung in den genannten Fällen nicht vertreten kann.
    10. Das Akademische Förderungswerk ist alleiniger Gesellschafter der campus and more gmbh. Mittelbar über die campus and more gmbh ist das Akademische Förderungswerk zu 100% an der coffee and more gmbh und an der clean and more gmbh beteiligt. Die Gesellschaften sind kleine Kapitalgesellschaften, die überwiegend Dienstleistungen an das Akademische Förderungswerk im Bereich Verwaltung, Automaten-Operating und Reinigungsdienstleistungen erbringen. Aufgrund der geringen Größe des Unternehmens wird insoweit von einer Anwendung des Kodex abgesehen.
    11. Die Anteile beider Geschlechter an der Gesamtzahl der Personen mit Führungspositionen stellen sich im Geschäftsjahr 2022 wie folgt dar:

       

       WeiblichMännlich
      Verwaltungsrat63
      Geschäftsführung01
      Leiter/innen Bereiche23
      Sonstige Führungskräfte mit besonderer
      Fach- und Führungsverantwortung
      54
      Gesamt1311

     

    13. Juni 2023     _________________________________
                                gez. Frank Weeke, Geschäftsführer

  3. Governanceerklärung des Verwaltungsrates

    Der Verwaltungsrat schließt sich der vorstehenden Governanceerklärung der Geschäftsführung vom 13. Juni 2023 vollinhaltlich an. Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass über die ausdrücklich aufgeführten Punkte hinaus von den Empfehlungen des Kodex abgewichen wurde.

     

    13. Juni 2023    _____________________________________________________________
                               gez. Felix Käppel, Vorsitzender des Verwaltungsrates

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