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Unternehmen

Einfach Studieren. – Das ist unser Motto!

Das AKAFÖ ist das Studierendenwerk für die Bochumer Hochschulen und die Westfälische Hochschule in Gelsenkirchen, Recklinghausen und Bocholt.

Wir sind für die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Betreuung der Studierenden zuständig. Dafür stellen wir einen umfassenden Service zur Verfügung, der dir helfen soll, die in Zusammenhang mit dem Studium auftretenden Fragen und Probleme leichter zu lösen. Das AKAFÖ versorgt über 70.000 Studierende und Hochschul-Mitarbeiter:innen in seinen Mensen und Cafeterien, vermietet über 4.200 Plätze in den studentischen Wohnanlagen, ist mit der Durchführung des BAföG beauftragt, bietet Kinderbetreuung, Ausländer:innen-, Sozial- und Behindertenberatung und vieles mehr.

Du kümmerst dich um dein Studium, wir regeln den Rest.


Das Akademische Förderungswerk ist zuständig für

  • die Ruhr-Universität Bochum,
  • die Hochschule Bochum,
  • die Westfälische Hochschule,
  • die Technische Hochschule Georg Agricola,
  • die EBZ Business School,
  • die Hochschule für Gesundheit,
  • die Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum,
  • die Folkwang-Universität der Künste, Standort Bochum,
  • die Universität Witten/Herdecke

in der Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gemäß § 1 der Verordnung über die Studierendenwerke als Ämter für Ausbildungsförderung vom 20. Juli 1998 (GV. NW. 1998 S. 480), in der jeweils geltenden Fassung.

 

Das Akademische Förderungswerk erbringt für die Studierenden seines Zuständigkeitsbereichs Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet insbesondere durch

  1. Errichtung und Betrieb gastronomischer Einrichtungen
  2. Errichtung, Vermietung und Vermittlung von Wohnraum
  3. Maßnahmen der Studienförderung, insbesondere der Ausbildungsförderung nach dem BAföG
  4. Unterstützung von Studierenden mit Kindern, insbesondere durch Betrieb von Kindertageseinrichtungen
  5. Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Sozialberatung, sowie der Förderung von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten
  6. Förderung der Kulturarbeit mit und durch Studierende
  7. Bereitstellung von Räumen, Einrichtungen und Leistungen für Dritte.

Weitere Serviceangebote

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Akademischen Förderungswerk beruht auf dem „Gesetz über die Studierendenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen". Die geltende Satzung des Akademischen Förderungswerks wurde vom Verwaltungsrat am 08.09.2015 beschlossen.

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