Finanzieren

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Kontakt zum BAföG-Amt
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Als Studierendenwerk ist das AKAFÖ dein Ansprechpartner zum Thema Studienfinanzierung. Wir sind mit der Durchführung der wichtigsten Studienfinanzierung beauftragt: BAföG.
Ziel des BAföG ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung, also auch das Hochschulstudium, soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln der Studierenden, ihrer Eltern oder ihrer Ehegatten scheitern. Deshalb gibt es in Deutschland das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Aber nicht nur im Bereich BAföG ist das AKAFÖ dein Ansprechpartner. Wir sind auch für die Vermittlung der Studienabschlussdarlehen der DAKA NRW zuständig, sind Kooperationspartner für den KfW-Studienkredit und helfen dir auch bei vielen anderen Fragen zum Thema Studienfinanzierung!
Aktuelles
Flex-Semester - Verlängerung der Förderungsdauer ohne Begründung
Eure Regelstudienzeit ist um, euer Studium aber noch nicht fertig?
Seit August 2024 kennt das BAföG eine unkomplizierte Lösung: Mit der aktuellen BAföG-Reform wurde ein Flex-Semester gemäß § 15 Abs. 4 BAföG eingeführt, das einmalig die Möglichkeit gibt, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu erhalten. Die Nutzung des Flex-Semesters muss ausdrücklich beantragt werden.
10 - Verlängerung der Förderungsdauer jenseits der Förderungshöchstdauer (Abschnitt B)
Das Flex-Semester gemäß § 15 Abs. 4 BAföG kann nur im unmittelbaren Anschluss an die Förderungshöchstdauer oder an die Förderung über die Förderungshöchstdauer gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2,3 oder 5 BAföG gewährt werden. Es kann nicht genutzt werden um den Leistungsnachweis nach § 48 BAföG zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen.
Sofern Förderungsgründe nach § 15 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BAföG (z. B. Behinderung, Schwangerschaft, Kindeserziehung) vorliegen könnten, ist es sinnvoll, Förderung über die Förderungshöchstdauer zu beantragen und nicht das Flex-Semester. Sofern dem Antrag stattgegeben wird, wird dann Förderung in Form eines Vollzuschusses geleistet.
Das Flex-Semester kann nur einmalig in Anspruch genommen werden, entweder im Bachelor oder im Master. Wenn das Flex-Semester im Bachelor genutzt wird, ist eine Beantragung nach § 15 Abs. 4 BAföG im Master nicht mehr möglich.
BAföG-Amt umgezogen
Das BAföG-Amt ist ins Verwaltungsgebäude des AKAFÖ umgezogen. Du findest das InfoCenter sowie deine/n Sachbearbeiter:in hier:
AKAFÖ
Etage 3
Universitätsstr. 134
44799 Bochum
Für die Navigation: 44801 Bochum
Die Außenstelle Gelsenkirchen ist hiervon nicht betroffen. Gebuchte Termine finden weiterhin in der Außenstelle statt.
Links
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