Das AKAFÖ bietet Beratung in allen Fragen, die für behinderte und chronisch kranke Studierende von Bedeutung sind. Einige Beispiele:
Sozialhilfeanspruch in besonderen Lebenslagen und behinderungsbedingter Mehrbedarf
Eingliederungshilfe im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in der Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, insbesondere im Bereich der Mobilitätshilfe und Studienhilfe
Beratungen zu Pflege und Assistenz
Nachteilsausgleichregelungen des BAföG bei Überschreitung der Förderungsdauer
Bestimmungen und gesetzliche Regelungen zum Bezug des Landesblindengeldes
Beratung von Assistenzgebern
Beratung zu Studien- und Promotionsfinanzierungen
Härtefallregelungen im Rahmen der Studienplatzbewerbung
Allgemeine Beratung im Umgang mit Studien- und Prüfungsordnungen
Auflesedienste für Blinde und Sehbehinderte
Unterstützung bei der Suche nach behindertengerechten Wohnmöglichkeiten
Informationen zu Behindertenfahrdiensten, Pflegediensten und Hilfsorganisationen
Informationen zu behindertengerechten Urlaubs- und Ferienreisen
Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen für behinderte Studierende
Vermittlung von studienrelevanten Praktikastellen
Urlaubs- und Krankheitssemester
Beratung bei der Wissensaufnahme und -vorbereitung des Lernstoffes
Auslandsstudium von deutschen Behinderten sowie behinderten Ausländern in Bochum
Studienabschlussberatung - Unterstützung bei Bewerbung und Arbeitsplatzsuche
Krankenversicherungsleistungen
Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX - Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Beratung zu Leistungen nach dem SGB IX - Schwerbehindertenausweis, Arbeitsplatzausstattung, örtliche und Hauptfürsorgestellen, etc.