Entsprechend den Prinzipien des „Peer Counseling“ – „Beratung und Unterstützung für Betroffene durch Betroffene“ – wird die Beratung behinderter Studierender von behinderten Beratern durchgeführt. Die Beratung unterliegt dem Ziel der Förderung von Selbstbestimmung, so dass behinderte Studierende langfristig zu „Experten in eigener Sache“ werden können. Sie erfahren, wie und mit welcher Unterstützung sie ihr Studienziel schnellstmöglich und sicher erreichen können.
Aber auch allen anderen Gremien und Einrichtungen der Hochschule (Fakultäten, Verwaltungen, Prüfungsämtern u.a.) stehen wir beratend zur Seite. Bei Fragen zum Umgang mit Studierenden mit Behinderungen in allen Bezügen (z.B. Hochschuldidaktik, Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Klausuren, Rechtsgefüge, u.v.m.) bieten wir partnerschaftliche Unterstützung an. Im Gespräch mit uns besteht die Möglichkeit, Probleme zu definieren, und im Sinne der Erweiterung eigener Handlungskompetenzen können gemeinsam Strategien zur Problemlösung und Perspektiven entwickelt und umgesetzt werden.