Gemäß der deutschen Verfassung dürfen Behinderte nicht benachteiligt werden. In den Gleichstellungsgesetzen ist daher folgerichtig im Einzelnen bestimmt, wie und wo eine Benachteiligung Behinderter vermieden werden muss.
Gäbe es für behinderte und chronisch kranke Studierende keinen Nachteilsausgleich, wären sehr viele von ihnen chancenlos, hätten unverschuldet schlechtere Noten und würden vielfach ihr langjähriges Studium ohne Abschluss aussetzen müssen; letztendlich bliebe ihnen der Akademikerberuf versagt. Der bietet aber oft die einzige Chance für Behinderte, einen Beitrag zum Bruttosozialprodukt leisten zu können.