Google Translate

Nachteilsausgleich

Gemäß der deutschen Verfassung dürfen Behinderte nicht benachteiligt werden. In den Gleichstellungsgesetzen ist daher folgerichtig im Einzelnen bestimmt, wie und wo eine Benachteiligung Behinderter vermieden werden muss.

Gäbe es für behinderte und chronisch kranke Studierende keinen Nachteilsausgleich, wären sehr viele von ihnen chancenlos, hätten unverschuldet schlechtere Noten und würden vielfach ihr langjähriges Studium ohne Abschluss aussetzen müssen; letztendlich bliebe ihnen der Akademikerberuf versagt. Der bietet aber oft die einzige Chance für Behinderte, einen Beitrag zum Bruttosozialprodukt leisten zu können.

Im Folgenden findest du Beispiele, wie Nachteilsausgleiche von behinderten und chronisch kranken Studierenden zu beantragen bzw. zu behandeln sind.

Betroffene Studierende, Prüfungsämter und Dozent:innen sind oft gleichermaßen unerfahren und daher unschlüssig, wie sie mit dem oben genannten Grundsatz umgehen können. Daher findest du auf der Seite „Antrag auf Nachteilsausgleich“ eine formale Hilfe, wie du als Studierende deinen Antrag stellst und du als Dozent:in oder Prüfungsamt darauf reagieren kannst.

Das könnte Dir auch gefallen.