Google Translate

News

29. BAföG-Änderungsgesetz

/ Das Bundeskabinett hat das 29. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen.

Weiteres Ziel des Gesetzes sind der Bürokratieabbau und damit auch schnellere Bearbeitungszeiten.

Nach langer Debatte wurde am 6. März das 29. BAföG-Änderungsgesetz im Kabinett beschlossen. Die vorgesehenen Änderungen des BAföG sollen zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.

Geplant ist dabei unter anderem eine Anhebung der Freibeträge, d.h. der Teil der Förderung, der unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern ist. Auch soll es zukünftig einfacher sein, das Studienfach zu wechseln oder ein Semester länger zu studieren und weiter BAföG zu bekommen. Sozial- und Wohnhilfe-Empfänger:innen sollen zudem eine Starthilfe in Höhe von 1.000 € erhalten. Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet. 

Laut Bettina Stark-Watzinger sei das BAföG dabei auf Seiten des Bundes komplett digitalisiert, sodass nur noch die Länder die E-Akte einführen müssen. Zusammen mit sechs weiteren Studierendenwerken erarbeitete das AKAFÖ im Sommer 2023 ein Konzept für die E-Akte und führte diese im April 2024 ein.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des BMBF.


Das könnte Dir auch gefallen.