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50 Jahre BAföG

/ Im Jahr 1971 wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eingeführt. Am 01. September 2021 feiert es nun sein 50-jähriges Jubiläum.

In den 1990er-Jahren wurde das heutige Leistungsmodell für Studierende , halb Zuschuss – halb Darlehen, beschlossen. Bild: DSW

Am Mittwoch, dem 01. September 2021, feiert das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sein 50-jähriges Jubiläum. Seit 1971 ermöglicht das BAföG jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine Ausbildung zu absolvieren. Die Förderung wird individuell auf die Umstände des Antragsstellenden abgestimmt und soll die Lebenshaltungs- sowie Wohn- und Ausbildungskosten abdecken.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sieht die Einführung des BAfÖG dabei als bedeutend für die Chancengerechtigkeit in der Bildung. So macht sie deutlich: „ […] Mit dem BAföG haben wir einen Rechtsanspruch auf Unterstützung geschaffen, um individuelle Bildungswege zu verwirklichen. […] Wenn wir das BAföG nicht hätten, müssten wir es erfinden.“

Seit 2012 meldet das Statistische Bundesamt jedoch einen Rückgang der BAföG-geförderten Studierenden. Auch 2020 erhielten konkret 23.770 weniger Studierende BAföG als noch im Vorjahr, sodass die von der Bundesregierung angestrebte Trendumkehr bis 2021 ausblieb. Zusammen mit dem Deutschen Studierendenwerk (DSW) fordert das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ) nun eine grundlegende Reform der staatlichen Studienförderung.

Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), hierzu: „Anstatt wie beabsichtigt bis zum Herbst 2021 rund 100.000 Personen zusätzlich zu fördern, sinkt auch im Corona-Jahr die Zahl der jungen Menschen, die über das Bundesausbildungsgesetz gefördert werden.“ Das DSW stellte am 02. September zehn Eckpunkte für eine grundlegende BAföG-Reform vor:

1. BAföG existenzsichernd ausgestalten und Planungssicherheit gewährleisten

2. BAföG flexibilisieren und an eine sich verändernde Studien- und Lebenswirklichkeit anpassen

3. BAföG-Förderhöchstdauer der Studienrealität anpassen

4. BAföG entbürokratisieren und einfach, transparent, digital ausgestalten

5. Zielgruppen für die Förderung erweitern (gemäß der Bildungskette)

6. Härtefallregelung in Gesetz implementieren

7. Automatisch greifenden Notfallmechanismus in das BAföG für Katastrophenlagen implementieren

8. Kindergeld für Auszubildende wieder bis zum 27. Lebensjahr

9. BAföG-Ämter personell und sächlich ausfinanzieren

10. Mittelfristig Rechtskreisübergreifende Strukturreform in Richtung eines Drei-Körbe-Modells angehen

Auch René Voss, stellvertretende Leitung des Amtes für Ausbildungsförderung beim AKAFÖ, sieht konkreten Veränderungsbedarf beim BAföG: So merkt er an: „Ein großes Problem vieler Studierender ist das komplizierte Verfahren. […] Im Jahr 2020 wurden deshalb die Antragsformulare grundlegend überarbeitet. […] Dabei ist sicher nicht alles perfekt, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung […].“ Ferner bemängelt er, dass hinter der digitalen Antragsstellung noch immer die analoge Akte stecke. „Es bleibt zu hoffen, dass das Jahr 2022 den längst überfälligen Schritt zur digitalen BAföG-Akte bringt.“

Weitere Informationen zur Geschichte des BAföG finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.


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