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Hinweise zur Überbrückungshilfe ab März

/ Bei der Antragstellung der Überbrückungshilfe ab März bitte besonders beachten.

Bei der Antragstellung der Überbrückungshilfe ab März bitte besonders beachten: Der Jobverlust, das Ruhen des Arbeitsverhältnisses, die Bewerbungsabsagen, der Entfall familiärer Unterstützung, die Einkommensverluste aus selbstständiger Tätigkeit oder auch Einkommenseinbußen (z.B. durch Stundenreduzierung) dürfen nicht älter als 2 Monate zzgl. des aktuellen Antragsmonats sein.

Beispielhaft bedeutet das: wenn das Arbeitsverhältnis seit Dezember ruht muss der Studierende bei seinem Antrag im März vergangene Bewerbungen vorzeigen, welche nicht erst im März versendet wurden. Bewerbungsabsagen können auch aus dem aktuellen Monat entstammen.

Um Fehler oder Nachbearbeitungen zu vermeiden raten wir den Antragssteller*innen:

  1. ihre Bewerbungsinitiative nachzuweisen
  2. Kontoauszüge bzw. Umsatzanzeigen bis zum Vortag der Antragsstellung hochzuladen
  3. größere Geldbewegungen genau zu erläutern sowie mit Belegen nachzuweisen
  4. den Grund der pandemiebedingten Notlage genau zu erklären
  5. Bearbeitungshinweise im Antrag zu lesen

Für weitere Informationen empfehlen wir zudem das FAQ zur Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen des Deutschen Studierendenwerks, welches Siehier abrufen können.

 


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