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Betrieb der Hochschulen und Studierendenwerke muss auch bei Energieknappheit sichergestellt werden

/ Die HRK und das DSW appellieren an Bund und Länder, den Hochschulbetrieb und soziale Angebote der Studierendenwerke im Wintersemester 2022/2023 sicherzustellen.

HRK und DSW fordern finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder. (Bild: Adobe Stock / Syda Productions)

Mit Blick aufs kommende Wintersemester 22/23 richteten sich die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) vergangene Woche in einem öffentlichen Statement an Bund und Länder. So fordern sie diese auf, auch bei einer möglichen Energie- bzw. Gas-Knappheit den Betrieb der Hochschulen und Studierendenwerke aufrechtzuerhalten. Laut HRK und DSW bereiten sich die Hochschulen dabei schon jetzt für einen möglichen Notfall im Winter vor, der spürbare Einschränkungen für die Studierenden in Betracht zieht. Nicht zuletzt die Coronapandemie, so betonen sie, habe jedoch gezeigt, dass ein Rückfall in die vollständige Distanzlehre aus didaktischen und psycho-sozialen Gründen unbedingt zu vermeiden sei.

Gleichzeitig müssen die Studierenden auch bei möglichen staatlichen Hilfen gegen Inflation und Energiepreis-Krise berücksichtigt werden. Für das kommende Wintersemester muss somit existenzielle Sicherheit gewährleistet werden, da Studierende die Preissteigerungen aus eigener Kraft nicht tragen können. Auch ist Sorge zu tragen, dass die sozialen Angebote der Studierendenwerke, wie Mensen und Kitas, weiter aufrechterhalten werden und die Wohnheime zuverlässig betrieben werden können.

DSW-Präsident, Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep betont: „Ein weiteres reines Online-Wintersemester 2022/2023, diesmal wegen Energie- bzw. Gas-Mangels, würde die Studierenden psycho-sozial enorm belasten. Hinzu kommen bei ihnen existenzielle Sorgen wegen der Preissteigerungen und der Inflation. Die Studierenden dürfen bei möglichen Entlastungen für Mieter:innen sowie Verbraucher/-innen nicht vergessen werden! Sie sind von den Miet- und Preissteigerungen genauso betroffen, und sie fallen in aller Regel durchs Raster der staatlichen Hilfsangebote für Arbeitnehmer/innen bzw. Arbeitssuchende, wie etwa das Arbeitslosengeld II.“

Weiterhin erklärt er: „Die Studierendenwerke wiederum können und wollen die Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln nicht eins zu eins an die Studierenden weitergeben. Teilweise sind sie schon jetzt gezwungen, wegen der massiven Teuerung beim Gas die Mieten in ihren Wohnheimen drastisch zu erhöhen. Dieser Spirale muss politisch entgegenwirkt werden, die Studierendenwerke benötigen hier unbedingt staatliche Hilfe durch die Bundesländer, im Interesse der Studierenden.“

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