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Drittes Entlastungspaket: Wie Studierende davon profitieren
/ Am 04. September stellte die Bundesregierung ihr drittes Entlastungspaket in Höhe von 65 Milliarden Euro vor.
Die Bundesregierung hat sich am vergangenen Wochenende auf weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bürger:innen geeinigt. Mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro soll das dritte Entlastungspaket die stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten abfedern.
Im Beschlusspapier enthalten sind dabei auch Hilfen für Studierende. So sollen sie gemeinsam mit Auszubildenden zum 1. Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 200 Euro erhalten. Anders als beim Heizkostenzuschuss im September 2022 geht die Pauschale dieses Mal nicht nur an BAföG-Empfänger:innen – und somit nur 11% der Studierendenschaft – sondern an alle Studierende.
Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), hierzu: „Studierende stehen in diesem Wintersemester vor einer dramatischen sozialen Notlage. Sie kommen finanziell und psychisch auf dem Zahnfleisch aus der Corona-Pandemie – und wissen angesichts explodierender Preise oftmals nicht, wie sie im Winter Strom, Gas und Lebensmittel bezahlen sollen.“
Angesichts der anvisierten Maßnahmen betont er: „Dass die Bundesregierung alle rund 2,9 Millionen Studierenden in Deutschland explizit als Gruppe nennt und sie mit einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro unterstützen will, begrüßen wir ausdrücklich. Es ist nun wichtig, dass die Auszahlung dieser Einmalzahlung nun möglichst rasch auf den Konten der Studierenden ankommt.“
Auch die geplante Strompreisbremse für den Basisverbrauch sowie die Anhebung der Midijob-Grenze seien dabei für junge Menschen eine Hilfe. Gleichzeitig betont das DSW, dass es zum Sommersemester 2023 darauf ankommen werde, nach dem Vorbild Österreichs die BAföG-Sätze der Inflation anzupassen und anzuheben und einen jährlichen Inflationsausgleich im BAföG zu verankern. Gemeinsam mit dem Akademischen Förderungswerk (AKAFÖ) fordert es zudem finanzielle Hilfen für die Studierendenwerke. Diese seien nötig, um weitere Anstiege der Essenspreise in Mensen und Cafeterien sowie der Mieten in den Wohnheimen zu verhindern.