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Energiepauschale für Studierende

/ Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, sollen laut BMBF die Einmalzahlung beantragen können.

Derzeit etwa 2,95 Millionen Studierende können die Hilfe beantragen.

Am 18. November hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf des BMBFs zur Energiepauschale für Studierende beschlossen. Alle Studierenden, die zum 01. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können die Einmalzahlung in Höhe von 200€ beantragen. Die Auszahlung soll laut BMBF über eine digitale Plattform erfolgen und zu Beginn des nächsten Jahres beginnen.

Die Einmalzahlung ist Teil des dritten Entlastungspakets zur Abfederung der stark gestiegenen Energiepreise.

Matthias Anbuhl, DSW-Generalsekretär, erklärt hierzu in einem offiziellem Statement: „Es ist wichtig, dass die 200 Euro Einmalzahlung an alle Studierenden und Fachschüler/-innen nun rasch vom Deutschen Bundestag beschlossen und dann so schnell wie möglich ausgezahlt werden. Jeder Euro hilft den Studierenden. Es ist auch gut, dass dieses Geld ebenfalls an internationale Studierende, die an deutschen Hochschulen studieren, ausgezahlt wird.

[…]

Neben den Einmalzahlungen sind strukturelle Verbesserungen bei der staatlichen Studienfinanzierung notwendig, vor allem beim BAföG. Das macht ein studentisches Budget erst planbar. Der BAföG-Grundbetrag muss so rasch wie möglich erhöht werden, damit es an die steigenden Preise angepasst wird. Nötig ist ein Plus bei der Wohnkostenpauschale, denn von den 360 Euro zurzeit kann man sich in den meisten Hochschulstädten kein WG-Zimmer leisten. Und wir brauchen beim BAföG einen automatischen Inflationsausgleich, wie er bei anderen Sozialleistungen Standard ist. Das BAföG muss regelmäßig an die Entwicklung von Preisen und Einkommen angepasst werden. Das müsste die Bundesregierung parallel zur Einmalzahlung und unabhängig davon anpacken. Das ist die beste Armutsprophylaxe.“


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