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Förderprogramm fortgeführt
/ Das Förderprogramm „Inklusive Hochschule NRW“ wird bis 2028 in bisherigem Umfang fortgeführt und ab 2027 auf weitere Hochschulen ausgeweitet.
Das Förderprogramm Inklusive Hochschule NRW wird bis zum Ende des Jahres 2028 fortgeführt. Diese Entscheidung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen schafft Planungssicherheit für Hochschulen sowie für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.
Das Programm wird in bisheriger Form und in bewährtem Umfang weitergeführt. Damit können die Hochschulen ihre bestehenden inklusiven Strukturen sichern und weiterentwickeln. Auch die Arbeit der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wird weiterhin gezielt finanziell unterstützt.
Ab dem Jahr 2027 wird das Förderprogramm zudem auf weitere Hochschulen ausgeweitet, insbesondere durch die Einbeziehung bislang nicht geförderter staatlich refinanzierter Hochschulen. Damit wird ein wichtiger Schritt unternommen, um inklusive Strukturen breiter im nordrhein-westfälischen Hochschulsystem zu verankern.
Die Fortführung des Programms ist ein wichtiges Signal: Inklusion an Hochschulen ist kein zeitlich begrenztes Projekt, sondern eine dauerhafte Aufgabe. Für die Landesarbeitsgemeinschaft Studium und Behinderung NRW (LAG SB NRW) ist diese Entscheidung zugleich eine Bestätigung der kontinuierlichen Arbeit der vergangenen Jahre. Die Fortführung des Programms bietet eine wichtige Grundlage, um den gemeinsamen Austausch zwischen Hochschulen, Studierendenvertretungen, Politik und weiteren Akteur*innen auch in den kommenden Jahren fortzusetzen.
Eine Übersicht über Maßnahmen, die aus den bisherigen Fördermitteln finanziert werden konnten, bietet die Website Inklusive Hochschule: www.inklusive-hochschule.nrw