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Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger:innen

/ BAföG-Empfänger:innen erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 230€.

Der Zuschuss wird BAföG-Empfänger:innen automatisch ausgezahlt. (Bild: Adobe Stock / morissfoto)

Um die Belastungen der steigenden Energiepreise abzufedern hat das Bundeskabinett einen Heizkostenzuschuss von 230€ für BAföG-Geförderte beschlossen. Die wichtigsten Fragen beantworten wir Ihnen hier:

Wer erhält einen Zuschuss?

Studierende, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022  Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten. Wer für den Zuschuss über das Wohngeld bereits berücksichtigt wird, kann diesen nicht noch einmal als BAföG-Bezieher bekommen. 

Muss ein Antrag gestellt werden?

Nein, es muss kein Antrag gestellt werden. Der Zuschuss wird für alle Berechtigten automatisch auf das eigene Konto überwiesen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt für BAföG-Geförderte pauschal einmalig 230 Euro. Er ist nicht davon abhängig wie hoch der BAföG-Satz ist.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Nach aktuellem Stand wird der Zuschuss Ende September 2022 ausgezahlt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

 


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