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Heizkostenzuschuss für BAföG-Geförderte

/ Das Kabinett hat am 04.02. den Heizkostenzuschuss auch für Auszubildende und Studierende beschlossen, die BAföG bzw. beim AFBG einen Unterhaltsbeitrag empfangen

Der Zuschuss beträgt für BAföG-Geförderte pauschal einmalig 115 Euro.

In einer öffentlichen Mitteilung Mitte Januar appellierte das Deutsche Studentenwerk (DSW) an die Bundesregierung, beim geplanten Heizkostenzuschuss auch BAföG-geförderte Studierende zu berücksichtigen. Am Montag, dem 02. Februar, bestätige das Kabinett nun offiziell diese Forderung. So erhalten auch Auszubildende und Studierende den einmaligen Zuschuss von 115 Euro, wenn diese mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober bis März 2022 BAföG bezogen und außerhalb der elterlichen Wohnung leben.

Grund für den Zuschuss waren die am Weltmarkt stark gestiegenen Energiepreise, die nicht zuletzt auch zu einer massiven Erhöhung der Heizkosten führten. Besonders betroffen hiervor waren einkommensschwächere Haushalte, die trotz gleichbleibendem Verbrauch nun deutlich höheren Heizkostenabrechnungen ausgesetzt waren. Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung, erklärt: „Die Heizkosten sind stark gestiegen. Das belastet gerade Menschen mit niedrigem Einkommen. Darum bin ich wirklich sehr froh, dass das Kabinett einen sehr guten Beschluss gefasst hat." Auch verspricht sie den Studierenden: "Ihnen wird bei der Bezahlung der Heizkosten unter die Arme gegriffen."

Um den Zuschuss zu erhalten, muss nun bis zum 31. Dezember 2022 ein Antrag eingereicht werden. Er sollte frühstens ab dem 01. Juni gestellt werden und wird unabhängig davon bewilligt, ob man allein wohnt oder z.B. in einer WG oder einem Wohnheim. Auch Nachweise zu Heizkosten sind nicht notwendig. Der Zuschuss wird zudem nicht auf das BAföG angerechnet.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQs des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.


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