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Stellungnahme - Laerholz 17
/ Im Folgenden nimmt das Akafö zu den Vorfällen im Studierendenwohnheim Laerholzstraße 17 Stellung.
Stellungnahme des Akademischen Förderungswerks Bochum (AKAFÖ) zu den Vorfällen im Studierendenwohnheim Laerholzstraße 17
Im Zusammenhang mit den Ereignissen in unserem Studierendenwohnheim Laerholzstraße 17 im Herbst 2025 sind in jüngster Zeit vermehrt Veröffentlichungen erschienen, die den Sachverhalt in wesentlichen Punkten unzutreffend darstellen. Ausgangspunkt dieser Beiträge ist insbesondere ein Beitrag der WDR Lokalzeit Ruhr vom 27. Januar 2026. Das Akademische Förderungswerk Bochum nimmt dies zum Anlass, den tatsächlichen Ablauf der Ereignisse darzustellen.
Vorab möchten wir betonen, dass die Situation für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner belastend war und weiterhin ist. Eine kurzfristige Räumung des eigenen Zuhauses, verbunden mit der späteren Information über eine Schadstoffbelastung, stellt eine nachvollziehbare und erhebliche Beeinträchtigung dar. Diese Belastung nehmen wir ernst. Daher haben wir von Beginn an Maßnahmen ergriffen, um die Betroffenen bestmöglich zu unterstützen. Insbesondere um bestehenden und durch die aktuellen Berichterstattungen verstärkten Verunsicherungen entgegenzuwirken, erscheint es für uns geboten, den tatsächlichen Ablauf, soweit wir hierzu bereits abschließende Angaben machen können, darzustellen.
Chronologie der Ereignisse
Am 21. Oktober 2025 wurden wir von einem Mieter darauf hingewiesen, dass die laufenden Bauarbeiten im Gebäude möglicherweise nicht ordnungsgemäß durchgeführt würden. Wir nahmen diesen Hinweis ernst und beauftragten umgehend einen Sachverständigen mit der Prüfung. Am 24. Oktober 2025 lag ein erstes Gutachten vor, das jedoch aus fachlicher Sicht Anlass zu Zweifeln gab. Um auf der sicheren Seite zu sein, beauftragten wir einen zweiten Gutachter, der das Gebäude am 30. Oktober 2025 abermals besichtigte.
Noch am selben Tag ordneten wir sodann die Räumung der Haushälfte 17 an. Der Grund hierfür waren tatsächlich festgestellte Brandschutzmängel. Die offenen Rohrschächte in den Wänden des Gebäudes stellten ein erhebliches Brandrisiko dar, da sie bei einem Brand einen sogenannten Kamineffekt verursachen können, der zu einer schnellen Brandausbreitung über mehrere Stockwerke führen würde. Diese Brandschutzmängel erforderten eine sofortige Räumung unabhängig von der zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärten Asbestfrage.
Der zweite Gutachter äußerte bei seiner Besichtigung am 30. Oktober 2025 mündlich erste Bedenken hinsichtlich einer möglichen Schadstoffbelastung. Das schriftliche Gutachten, das die Freisetzung von Asbestfasern bestätigte, lag dem AKAFÖ jedoch erst am 3. November 2025 vor. Am 6. November 2025, zwei Werktage nach Eingang des Gutachtens, informierten wir sämtliche betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner per E-Mail über die Schadstoffbelastung. Am 13. November 2025 führten wir eine ausführliche Informationsveranstaltung durch, bei der unser Geschäftsführer den Betroffenen Rede und Antwort stand.
Zu einzelnen Darstellungen in der aktuellen Berichterstattung
Im WDR-Beitrag vom 27. Januar 2026 sowie in Beiträgen in sozialen Medien werden verschiedene Behauptungen aufgestellt, die einer Klarstellung bedürfen. Wir nehmen die Berichterstattungen zum Anlass, auf diese Behauptungen im Einzelnen einzugehen.
Die Behauptung, die Räumung sei unter einem „Vorwand Brandschutz" erfolgt und das AKAFÖ habe die tatsächlichen Gründe verschleiert, ist unzutreffend. Die Brandschutzmängel waren real und stellten einen eigenständigen, dringenden Räumungsgrund dar. Zum Zeitpunkt der Räumung am 30. Oktober 2025 lag uns noch kein schriftliches Gutachten zur Asbestbelastung vor. Wir haben auf Basis eines sich erhärtenden Verdachts vorsorglich geräumt, bevor die schriftliche Bestätigung der Schadstoffbelastung vorlag. Diese Vorgehensweise entspricht einem verantwortungsvollen Umgang mit einer potenziellen Gefährdungslage.
Die im WDR-Beitrag wiedergegebene Behauptung eines Bewohners, das AKAFÖ habe „schon vorher" von der Asbestbelastung gewusst und ein Gutachten sei „verschwiegen" worden, entspricht nicht den Tatsachen. Das erste Gutachten, das wir aus fachlichen Gründen nicht als hinreichend belastbar erachteten, stellte keine gesicherte Grundlage für eine Information der Bewohnerinnen und Bewohner dar. Erst mit Eingang des zweiten Gutachtens am 3. November 2025 verfügten wir über eine belastbare Erkenntnisgrundlage. Die Information der Betroffenen erfolgte drei Tage später. Von einer Verschleierung oder einem Verschweigen kann daher keine Rede sein. Wir weisen diese Vorwürfe entschieden zurück.
Die ebenfalls im WDR-Beitrag wiedergegebene Darstellung, die Information über die Asbestbelastung sei nur „zufällig rausgekommen", weil ein Nachbar Kontakt zu einem Gutachter gehabt habe, ist ebenso unzutreffend. Das AKAFÖ hat die Bewohnerinnen und Bewohner unmittelbar nach Vorliegen gesicherter Erkenntnisse aus eigenem Antrieb informiert.
Bei der Informationsveranstaltung am 13. November 2025 wurde zwischen dem ersten Gutachter, dessen Gutachten wir aus fachlichen Gründen nicht als hinreichend belastbar erachteten, und dem zweiten Gutachter, dessen Gutachten die Grundlage unserer weiteren Maßnahmen bildete, unterschieden. Diese Differenzierung war sachlich geboten. Die in sozialen Medien verbreitete Darstellung, unser Geschäftsführer habe das Vorhandensein eines weiteren Gutachters „geleugnet", gibt den tatsächlichen Gesprächsverlauf nicht zutreffend wieder.
Zu den Maßnahmen für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner
In verschiedenen Online-Veröffentlichungen wird weiter behauptet, den Betroffenen sei keine Ersatzunterkunft zur Verfügung gestellt worden. Diese Behauptung ist nicht zutreffend. Im Zusammenhang mit der Mitteilung vom 30. Oktober 2025, mit welcher wir die Räumung ankündigten, teilten wir den Betroffenen mit, dass wir für die Übergangszeit Zimmer in der Querenburger Höhe 99 und 100 zur Verfügung stellen. Die Betroffenen erhielten noch am selben Tag Schlüssel für diese temporären Unterkünfte. In den folgenden Wochen arbeiteten wir daran, allen Betroffenen dauerhafte Ersatzwohnungen in anderen Wohnheimen anzubieten.
Die Behauptung, den Bewohnerinnen und Bewohnern seien weiter keine Aufhebungsverträge für ihre bestehenden Mietverhältnisse vorgelegt worden, ist ebenfalls unzutreffend. Im Januar 2026 legten wir allen betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern eine schriftliche Vereinbarung vor, die die einvernehmliche Aufhebung des bestehenden Mietverhältnisses, die Übertragung der bereits geleisteten Kaution auf das neue Mietverhältnis sowie die ausdrückliche Bestätigung regelte, dass für die Monate November 2025, Dezember 2025 und Januar 2026 keine Mietforderungen aus dem alten Mietverhältnis bestehen. Die Betroffenen erhielten somit einen vollständigen Mieterlass für drei Monate.
Die Behauptung, die Angabe in den Vertragsunterlagen, die Kaution sei „bereits vorhanden", sei falsch gewesen, beruht auf einem Missverständnis. Die Kaution war aus dem bestehenden Altmietvertrag tatsächlich vorhanden und sollte lediglich auf das neue Mietverhältnis übertragen werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner mussten also tatsächlich keine neue Kaution zahlen.
Die Behauptung, die Betroffenen seien unter Druck gesetzt worden, Verträge zu ungünstigeren Konditionen zu unterzeichnen, entspricht nicht den Tatsachen. Bestandsmieterinnen und -mietern boten wir Ersatzwohnungen zum bisherigen Bestandsmietpreis von 326 Euro an, während Neumieter zu diesem Zeitpunkt 341 Euro zahlten. In Einzelfällen wurden auf Wunsch individuelle Kompensationen vereinbart.
Zur Situation in anderen Wohnheimen
Im WDR-Beitrag wird die Frage aufgeworfen, ob vergleichbare Mängel auch in anderen Gebäudeteilen, insbesondere in der Laerholzstraße 19, bestanden hätten. Unser Geschäftsführer hat hierzu im Interview erklärt, dass dortige Arbeiten nach aktuellem Kenntnisstand fachgerecht und mit entsprechender Abschottung durchgeführt worden seien. Das AKAFÖ nimmt die Sicherheit seiner
Bewohnerinnen und Bewohner ernst und veranlasst bei jedem Verdacht auf Mängel umgehend entsprechende Prüfungen.
Im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Laerholzstraße erreichen uns auch Anfragen ehemaliger Mieterinnen und Mieter anderer Wohnheime, die sich nach einer möglichen Schadstoffbelastung während ihrer Mietzeit erkundigen. Wir verstehen die Verunsicherung, die der Vorfall in der Laerholzstraße ausgelöst hat. Die Freisetzung von Asbestfasern in der Laerholzstraße 17 erfolgte ausschließlich durch unsachgemäße Arbeiten einer externen Fachfirma im Oktober 2025 und war auf diesen Bereich und einen begrenzten Zeitraum beschränkt. Es handelt sich um einen Einzelfall, der durch das Fehlverhalten der beauftragten Firma verursacht wurde. Wir sind bestrebt, Anfragen ehemaliger Mieterinnen und Mieter sorgfältig zu prüfen und im Rahmen des rechtlich Gebotenen zu beantworten. Sofern in einzelnen Wohnheimen Bauarbeiten durchgeführt wurden, prüfen wir die jeweilige Dokumentation und stehen für einen sachlichen Austausch zur Verfügung.
Zur externen Fachfirma
Die Sanierungsarbeiten in der Laerholzstraße 17, bei denen es zur Freisetzung von Asbestfasern kam, wurden von einer externen Fachfirma durchgeführt, die wir mit der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten beauftragt hatten. Wie unser Geschäftsführer im WDR-Beitrag erklärte, ist es nicht hinnehmbar, dass die gebotenen Schutzmaßnahmen offenbar nicht angewandt wurden. Das AKAFÖ hat die betreffende Firma auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Dieses Verfahren ist derzeit anhängig. Aus prozessualen Gründen können wir den Namen der Firma derzeit nicht öffentlich nennen. Betroffene Bewohnerinnen und Bewohner, die Fragen zu möglichen eigenen Ansprüchen haben, können sich an eine Rechtsberatung oder den Mieterverein wenden.
Zu Auskunftsersuchen und Mietminderungsansprüchen
Das AKAFÖ hat Kenntnis von Anfragen betroffener und ehemaliger Mieterinnen und Mieter erhalten, in denen Auskünfte zur Schadstoffbelastung, Mietminderung, Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Wir nehmen diese Anliegen ernst und prüfen jeden Einzelfall sorgfältig. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Verantwortung für die unsachgemäße Durchführung der Arbeiten bei der beauftragten externen Fachfirma liegt. Die Prüfung etwaiger Ansprüche der Mieterinnen und Mieter erfordert eine Einzelfallbetrachtung und kann nicht pauschal beantwortet werden. Wir empfehlen Betroffenen, die rechtliche Ansprüche geltend machen möchten, sich an eine unabhängige Rechtsberatung zu wenden.
Bezüglich bereits eingegangener Auskunftsersuchen, etwa zur Frage, ob in bestimmten Wohnheimen asbesthaltige Materialien verbaut wurden und welche Schutzmaßnahmen bei Bauarbeiten getroffen wurden, befinden wir uns in der internen Prüfung. Wir bemühen uns, diese Anfragen zeitnah und sachgerecht zu beantworten. Soweit uns Bauakten, Sanierungsprotokolle oder Schadstoffkataster vorliegen, werden wir die angeforderten Informationen im Rahmen unserer rechtlichen Verpflichtungen zur Verfügung stellen.
Einladung zum Dialog
Wir bedauern die Belastungen, die den Bewohnerinnen und Bewohnern durch die notwendige Räumung und den Umzug entstanden sind. Es war und ist unser Anliegen, die Betroffenen bestmöglich zu unterstützen.
Wir laden alle Betroffenen ein, bei Fragen oder Anliegen direkt mit uns in Kontakt zu treten. Unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Wohnheimverwaltung stehen für persönliche Gespräche zur Verfügung.
Akademisches Förderungswerk Bochum (AöR)
Das AKAFÖ ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und verantwortlich für die soziale Betreuung der Studierenden an den Hochschulen in Bochum und der Region. Mit Mensen, Cafeterien und
Studierendenwohnheimen trägt es zu fairen Lebens- und Studienbedingungen bei und setzt sich aktiv für bezahlbaren Wohnraum ein.
Kontakt für Rückfragen: presse@akafoe.de