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BAföG-Folgeantrag noch im Juli stellen

/ Für eine möglichst lückenlose BAföG-Leistung sollten Studierende noch im Juli ihren Weiterförderungsantrag stellen.

Um im WS 20/21 weiter möglichst lückenlos BAföG zu erhalten, sollten Studierende noch im Juli ihren Weiterförderungsantrag stellen.

Die benötigten Antragsdokumente stehen hier zum Download zur Verfügung. Wir bitten darum, die Dokumente sorgfältig ausgefüllt und mit allen benötigten Belegen einzureichen. 


Wir weisen darauf hin, dass auf Grund des § 10 der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (CEH-VO) für NRW die individualisierte Regelstudienzeit der Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in NRW um ein Semester erhöht wurde.

Dies wirkt sich für Studierende, die sich im SS 2020 im 4. Fachsemester befinden, dahingehend aus, dass die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG erst zum SS 2021 vorgelegt werden muss.

Studierende, die sich im SS 2020 im letzten Semester ihrer BAföG-Förderung befinden, erhalten weiterhin BAföG für das WS 2020/21. Das SS 2020 wird insoweit nicht als Fachsemester gezählt. Den Studierenden wird dringend geraten, auf jeden Fall einen Weiterförderungsantrag für das WS 2020/21 zu stellen und diesen mit den beizufügenden Unterlagen einzureichen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Antragsstellung an ihre/n zuständigen Sachbearbeiter*in.

 

 

 


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