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Corona-Pandemie führt zu Verlängerung der Förderungshöchstdauer
/ Die erneute Verlängerung der Regelstudienzeit kann in pandemiebedingten Fallkonstellationen zu einer längeren Förderungshöchstdauer führen.
Erneute Regelstudien-Zeitverlängerung - aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie zählt auch das Wintersemester 20/21 nicht zur Regelstudienzeit.
Dies wirkt sich auch auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Abk. BAföG) aus, sodass sich der Anspruch auf Förderung in pandemiebedingten Fallkonstellationen um ein weiteres Semester verlängern kann.
BAföG-Berechtigte, die am Ende ihrer Regelstudienzeit sind, haben daher jetzt die Möglichkeit eine Verlängerung zu beantragen. Zur Erleichterung können Studierende für die Weiterförderung das neue Formblatt 9 anstelle des Formblatts 1 nutzen, bei welchem keine Nachweise eingereicht werden müssen.
Über das Online-Tool "BAföG digital" kann der Antrag jetzt digital erstellt, bearbeitet und verschickt werden. BAföG-Digital führt die Antragsstellerin bzw. den Antragssteller durch den Antrag und informiert über fehlende Angaben und Nachweise.
Zum Online-Tool "BAföG digital" finden Sie hier.
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