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Überbrückungshilfe bis September verlängert

/ Die Corona-Nothilfen werden nach Ablauf des Wintersemesters weitergezahlt. Um Fehler oder Nachbearbeitungen zu vermeiden, bitten wir Sie die im folgenden Text aufgeführten Hinweise zu beachten.

Die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird bis Ende September 2021, verlängert. Die Nothilfe erhalten Studierende, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten finanziellen Notlage befinden und diese nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden können. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Online-Anträge müssen jeweils für einen Monat gestellt werden.

Ab Donnerstag, dem 01. April, ist die Online-Antragsstellung für April 2021 möglich.

Wichtig:
• Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland - nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungs- und Bundeswehrhochschulen, im berufsbegleitenden bzw. dualen Studium sowie Gasthörer*innen

• gültige Ausweisunterlagen vorausgesetzt

• Wohnsitz und ständiger Aufenthalt in Deutschland

 • wesentliche finanzielle Einschnitte – familiäre Unterstützung, Jobben, Selbständigkeit – müssen pandemiebedingt verursacht sein

• Falls diese Einschnitte weder aus dem aktuellen Antragsmonat, noch aus den beiden Vormonaten stammen: bitte Dokumentation von aktuellen Bemühungen, die Notlage zu ändern, zum Beispiel durch zwei abgelehnte Bewerbungen auf einen Nebenjob einreichen

• Verfügungsberechtigung über ein inländisches Bankkonto

• bei der Antragstellung Gesamtkontostand unter 500 Euro; Einreichen der vollständigen Kontoauszüge aller Konten aus dem Antrags- und aus dem Vormonat

• Wenn der Eintritt der pandemiebedingten Notlage länger zurückliegt als zwei Monate vor dem Monat der Antragstellung, muss dokumentiert werden, dass die Person sich seitdem bemüht hat, ihre finanzielle Situation zu verbessern (zum Beispiel über Bewerbungen auf Nebenjobs)

Online-Antragstellung auf die BMBF-Überbrückungshilfe

FAQs für Studierende

BMBF-Telefon-Hotline: 0800 26 23 003 

Servicezeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uh


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