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3-G-Nachweis im Q-West

/ Ab Sonntag, dem 15. August, ist für den Besuch im Q-West erneut ein 3-G-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen) erforderlich.

Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 gilt für die Stadt Bochum ab Sonntag, dem 15. August, erneut die Inzidenzstufe 2. Dies hat zur Folge, dass für den Zugang zu unserem Campusrestaurant Q-West ein 3-G-Nachweis erforderlich wird. Gemäß der aktuellen Corona Schutzverordnung müssen die Besucher:innen demnach nachweisen, dass sie entweder getestet, geimpft oder genesen sind.

Da die Kontrolle der 3-G-Regel am Eingang des Q-West stattfindet, muss ein Negativnachweis sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich vorgelegt werden. Um die Wartezeiten zu verkürzen bitten wir Sie, Ihren Negativnachweis beim Check-In bereit zu halten.

Getestet: Getestete müssen ein negatives Ergebnis eines Schnell- oder (begleiteten) Selbsttests vorweisen. Der Test muss dabei von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Das negative Testergebnis eines Schnelltests ist für insgesamt maximal 24 Stunden gültig. Eine Übersicht der Testangebote im Bochumer Stadtgebiet finden Sie hier.

Geimpft: Als geimpft gelten Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurden. Die vollständige Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen. 

Genesen: Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zurückliegt, gelten als Genesen. Der Nachweis muss mindestens 28 Tage alt sein. 

Der To-Go-Betrieb ist weiterhin ohne Negativtestnachweis geöffnet. 

Wir bedanken uns für Ihre Hilfe und freuen uns auf Ihren Besuch im Q-West!

Hier zur aktuellen Corona-Schutzverordnung

 

 


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