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Planmäßiger Auslauf der Ü-Hilfe Ende September 2021

/ Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat zusammen mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) bekannt gegeben, die Überbrückungshilfe planmäßig nach dem 30. September 2021 auslaufen zu lassen.

Zuletzt hat sich der studentische Arbeitsmarkt wieder merklich erholt, sodass die Antragszahlen auf die Überbrückungshilfe als Zuschuss in den vergangenen Monaten stetig zurückgingen. Bild: Adobe Stock / nenetus

In einer Pressemitteilung gab das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zusammen mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) nun bekannt, die Überbrückungshilfe für Studierende nach dem 30. September 2021 planmäßig auslaufen zu lassen.

Seit Juni 2020 konnten in- und ausländische Studierende, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten finanziellen Notlage befanden, die Überbrückungshilfe beantragen. Mit den Zuschüssen konnten mehr als 100.000 Studierenden geholfen werden, vielen von Ihnen sogar über mehrere Monate.

Nach insgesamt 15 Monaten wird die Überbrückungshilfe nun planmäßig nach dem 30. September 2021 auslaufen. Grund hierfür seien unter anderem die Verbesserung auf dem studentischen Arbeitsmarkt sowie die kontinuierlich sinkende Nachfrage der vergangenen Monate.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärt hierzu: „Wir haben die Probleme der Studierenden von Anfang an ernst genommen und mit der Überbrückungshilfe ein Instrument geschaffen, dass sich in der Krise bewährt hat. Wir haben wirksam, unbürokratisch und zielgerichtet denjenigen Studierenden geholfen, die Unterstützung benötigten.“

 Sollte der studentische Arbeitsmarkt sich noch einmal deutlich verschlechtern, so die Bildungsministerin, halte sich das BMBF zusammen mit dem DSW das Instrument der Überbrückungshilfe vor. Ferner sei zukünftig geplant, einen Notfallmechanismus als Vorsorgeinstrument im BAföG zu verankern.

Auch Achim Meyer auf Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), sieht in der Überbrückungshilfe einen Erfolg. Mit Blick auf den baldigen Semesterbeginn betont er: „Aktuell hat sich der studentische Arbeitsmarkt erholt. Damit muss die Überbrückungshilfe aktuell nicht mehr den pandemiebedingten Wegfall von Jobs ausgleichen. Wir hoffen, dass diese positive Entwicklung auch im Wintersemester 2020/2021 anhält und kein weiterer Lockdown mehr nötig wird.“

Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland können noch bis zum 30. September 2021 eine Überbrückungshilfe beantragen. Die Anträge können ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden.

Zur Pressemitteilung des DSW finden Sie hier.

 

 


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