Google Translate

News

Ab dem 13.01: 2G+ für hochschulexterne Gäste

/ Ab dem 13.01. tritt die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.

Ab Donnerstag, dem 13.01., tritt die neue Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen (NRW) in Kraft. Hochschulexterne Gäste müssen für den Zutritt gastronomischer Einrichtungen einen 2G+-Nachweis (genesen, geimpft und getestet) erbringen. Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine Auffrischungsimpfung ("Booster") verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.

Studierende und Hochschulangehörigen müssen weiterhin nur einen 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) vorweisen. Wir bitten Sie, den entsprechenden Nachweis unaufgefordert an der Kasse vorzuzeigen. Für die 3G-Regelung ist zudem ein Studierenden- oder Mitarbeiter:innenausweis notwendig.

Der To-Go-Betrieb ist weiterhin von den Regelungen ausgenommen.

Die Corona-Schutzverordnung gilt in dieser Fassung bis zum 09. Februar 2022 und kann hier abgerufen werden.

Wir bitten um Verständnis, sollte es aufgrund der Kontrollen zu Verzögerungen kommen und freuen uns, Sie in unseren Einrichtungen begrüßen zu dürfen.


Das könnte Dir auch gefallen.