Die wichtigsten Fragen rund ums Wohnen
Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Wohnplatz bekommen?
Wohnraum wird grundsätzlich nur an Studierende der Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes (AKAFÖ) vermietet.
- Ruhr-Universität Bochum
- Hochschule Bochum
- Hochschule für Gesundheit
- Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
- Folkwang Universität der Künste, Standort Bochum
- Westfälische Hochschule Gelsenkirchen – Bocholt - Recklinghausen
Überdies wird an sonstige Mietberechtigte vermietet, wenn es die Nachfragesituation zulässt:
- Ärztinnen und Ärzte im praktischen Jahr
- Kollegiaten des Berufskollegs der Stadt Bochum
- Schülerinnen und Schüler der Technischen Berufsschule 2
- Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer des Landesspracheninstituts
- Promotionsstudierende
- Referendarinnen und Referendare
- Schülerinnen und Schüler in den Sprachkursen des AStA der Ruhr-Universität
- Stipendiaten eines Stipendiatenprogramms des DAAD, der Europäischen Gemeinschaft und sonstiger Partner der Hochschulen, soweit sie nicht Studierende einer Hochschule nach Punkt 1 sind
- Studierende der Technischen FH Bochum „Georg Agricola“
- Studierende der Universität Witten-Herdecke
Wohnraum des Akademischen Förderungswerkes (AKAFÖ) wird grundsätzlich nur an Studierende der Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes in der Reihenfolge des Eingangs des Mietantrages (Warteliste) vermietet. Nachrangig wird Wohnraum an sonstige Mietberechtigte vermietet, wenn die Nachfrage dies zulässt. Des Weiteren wird ein Aufschlag von monatlich 30,00 € erhoben.
Wo und wann kann ich mich bewerben?
Bewerbungen können nur online über das Anmelde-Formular https://www.akafoe.de/wohnen/online-bewerbung beim AKAFÖ gestellt werden.
Es sind keine feststehenden Termine für die Bewerbung zu beachten. Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich. Anträge können auch schon gestellt werden, wenn man noch nicht an den Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des AKAFÖ eingeschrieben ist.
Nach welchen Kriterien werden Wohnplatzbewerbungen berücksichtigt?
Wohnraum jeder Art in den Wohnanlagen des AKAFÖ ist in der Vergabeverordnung geregelt.
Wie lang sind die Wartezeiten bzw. wie lange vorher muss ich mich bewerben?
Die Wartezeiten sind je nach Wohnanlage unterschiedlich und können mitunter bei bis zu einem Jahr liegen. Also: Sobald man sich entschieden hat, in einer Wohnanlage zu wohnen, sollte man sich so früh wie möglich bewerben.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Nachdem Sie sich online beworben haben, erhalten Sie regelmäßig einen Link per E-Mail, mit welchem Sie bestätigen, dass Sie weiterhin Interesse an einem Wohnplatz haben. Sollten Sie nicht auf diesen reagieren, gehen wir davon aus, dass kein Interesse mehr an einem Platz in unseren Wohnanlagen besteht und Ihre Bewerbung wird von der Warteliste entfernt.
Wir melden uns bei Ihnen, sobald wir Ihnen einen Wohnplatz anbieten können.
Wird mir ein Wohnplatz vom AKAFÖ automatisch zugeteilt?
Ja. Sobald ein Platz für Sie frei wird, bekommen Sie von uns ein Wohnplatzangebot per E-Mail.
Wie lange kann ich in einer Wohnanlage des AKAFÖ wohnen?
An Mieterinnen und Mieter der Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des AKAFÖ wird Wohnraum jeder Art zurzeit grundsätzlich befristet für die Dauer von maximal 10 Semestern vermietet. An sonstige Mietberechtigte wird Wohnraum jeder Art grundsätzlich für maximal 4 Semester vermietet. Verlängerungswünsche müssen gesondert geprüft werden.
Wann ist der Nachweis, dass ich Studierende/r am Hochschulstandort Bochum bin, zu erbringen?
Der Nachweis (Studienbescheinigung) ist bei Abschluss eines Mietvertrages sowie während der Wohnzeit innerhalb von 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn eines jeden Semesters unaufgefordert vorzulegen.
Besteht die Möglichkeit eines Umzuges innerhalb der Studierendenwohnanlagen?
Ein Antrag auf Umzug innerhalb der Wohnanlagen des AKAFÖ kann gestellt werden. Hier erfolgt eine gesonderte Prüfung seitens des AKAFÖ und wird in Ausnahmefällen genehmigt. Eine erneute Onlinebewerbung ist unter www.akafoe.de auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass mit einer längeren Wartezeit zu rechnen ist. Bei einem Umzug innerhalb der Wohnanlagen des AKAFÖ wird die bisherige Mietdauer auf die Gesamtmietdauer angerechnet.
Besteht die Möglichkeit einer Untervermietung?
Eine Untervermietung ist nur möglich, wenn:
- Untervermietung innerhalb der vorlesungsfreien Zeit
Die Untervermietung ist innerhalb der vorlesungsfreien Zeit möglich, wenn der Mieter oder die Mieterin einen Untermieter oder eine Untermieterin stellt. Hierzu ist der Abschluss eines Untermietvertrages erforderlich. - Untervermietung während der Vorlesungszeit
Die Untervermietung ist während der Vorlesungszeit nur dann möglich, wenn studienbedingt ein Aufenthalt außerhalb des Studienortes erforderlich ist (Praktika, Auslandsaufenthalt, etc.) Die Erforderlichkeit ist durch die Hochschule zu bescheinigen. Auch hier stellt der Mieter oder die Mieterin einen Untermieter. Der Abschluss eines Untermietvertrages ist erforderlich.
Ihr Zimmer können Sie gern über die Plattform www.housinganywhere.com zur Untermiete anbieten. Die Plattform kann für RUB-Studierende mit der @rub.de-E-Mail-Adresse kostenlos genutzt werden. Über die Seite suchen Austauschstudierende, die an die RUB kommen, nach Zimmer in Bochum, so dass Sie darüber gut einen geeigneten Untermieter finden können.
Nähere Informationen zu einer geplanten Untervermietung erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Sachbearbeitern/innen.
Kann ich nach einem erfolgten Auszug später wieder einen Wohnplatz beantragen?
Mieter:innen, die bereits in einer Wohnanlage des AKAFÖ gewohnt haben, können wieder einen Wohnplatz beantragen, wenn die Höchstmietdauer beim Auszug nicht überschritten wurde. Vorherige Mietzeiten werden beim Vertragsabschluss auf die Laufzeit des Vertrages angerechnet.
Wann muss der Rundfunkbeitrag bezahlt werden – und von wem?
Wir können an dieser Stelle nicht alle denkbaren Fälle auflisten – bitte schauen Sie in die Übersicht des Deutschen Studentenwerks über die wichtigsten Punkte aus studentischer Sicht.