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Informationen zur Zweitwohnsteuer

Die Stadt Bochum erhebt seit 2004 eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Die Bemessung der Steuer richtet sich nach der im Mietvertrag angegebenen Nettokaltmiete, die Steuer beträgt 12% der Nettokaltmiete.

Wenn Sie in den Wohnanlagen des AKAFÖ Ihren Zweitwohnsitz angemeldet haben, werden Sie von der Stadt Bochum angeschrieben und aufgefordert, eine Erklärung zur Zweitwohnungs-Steuer auszufüllen. 

Bitte tragen Sie in den Erhebungsbogen bei der Angabe zur Nettokaltmiete ein, dass Sie eine Inklusivmiete haben und kopieren die Seite des Mietvertrages, aus der dieses hervorgeht (Seite 2). Da Ihnen die gewünschten Angaben nicht vorliegen, können Sie diese auch nicht eintragen! Dieses führt auch nicht zu einer Ordnungswidrigkeit Ihrerseits.

Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage Ihrer Inklusivmiete wird sich die Stadt Bochum an das AKAFÖ wenden, das diese Daten dann weitergibt.

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen der Stadt Bochum zu diesem Thema, einschließlich der Satzung. Amt für Finanzsteuerung.

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