Häufig gestellte Fragen der Mieter
Welche Zuständigkeit hat der Hausverwalter?
Der Hausverwalter ist für die alltäglichen Arbeiten in der Studentenwohnanlage, wie die Reparaturen zuständig.
Wie melde ich Reparaturen und Schäden?
Bitte füllen Sie das Formular Schadensmeldung aus und senden Sie es per Mail an SchadensmeldungWH@akafoe.de
Wie erreiche ich den Hausverwalter?
Zu den üblichen Bürozeiten in den Wohnanlagen – telefonisch oder per Mail von montags bis freitags zwischen 8:00 und 16:00 Uhr.
Wie erreiche ich den Hausverwalter in Notfällen?
In dringenden Notfällen (z.B. Wassereinbruch, Stromausfall) erreichen Sie den Notdienst rund um die Uhr unter M +49 (0)171 7863733.
Wie verhalte ich mich, wenn ich mich außerhalb der Dienstzeit des Hausverwalters ausgesperrt habe?
Auch hier hilft der Notdienst (M +49 (0)171 7863733). Dafür wird eine Sondergebühr zwischen 50,00 € und 80,00 € fällig (siehe Notdienstaushang in der Wohnanlage). Hinzu kommen noch weitere Kosten, z.B. für einen neuen Schlüssel.
Wie hoch ist die Kaution und wozu dient sie?
Die Kaution beträgt mindestens 700€ und ist vor dem Einzug zu zahlen. Abhängig von der Wohnform kann die Kautionszahlung auch höher ausfallen. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die für die Erfüllung der Verpflichtungen und/oder zur Befriedigung von Schadensansprüchen erhoben wird. Die Kaution wird nicht verzinst (gem. 551 Abs. 3 BGB) und wird ca. 8 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt – vorausgesetzt, es bestehen keine Forderungen des Vermieters.
Ich habe einen neuen Mietvertrag mit dem AKAFÖ abgeschlossen, wann bekomme ich meine Version ausgehändigt?
Sie erhalten Ihre Vertragsversion nach Unterzeichnung in den Geschäftsräumen des AKAFÖ, oder per Post vor dem Einzug. Bei Einzug erhalten Sie vom Hausverwalter einen Ordner „Herzlich Willkommen im neuen Zuhause“. Darin finden Sie nützliche Tipps rund um das Wohnen und können dort ebenfalls alle vertragsrelevanten AKAFÖ-Unterlagen einheften.
Zu welchen Terminen kann ich meinen Wohnplatz in der Wohnanlage kündigen?
Die Kündigungsfrist beträgt bei Altverträgen (vor 07/2019) zwei Monate(Ausnahme: drei Monate für den öffentlich geförderten Wohnraum am Buscheyplatz) und bei Neuverträgen drei Monate. Weitere Informationen finden Sie in der Anlage A Ihres Mietvertrages. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Entscheidend für die Fristberechnung ist nicht die Absendung der Kündigung, sondern deren Eingang bei dem Vermieter.
Ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht gekündigt. Was muss ich für den Auszug (Schlüsselübergabe) beachten?
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig - spätestens 14 Tage vor dem geplanten Auszug - einen Termin. Entfernen Sie alle persönlichen Gegenstände aus Ihrem angemieteten Wohnraum. Sorgen Sie dafür, dass sich Ihr Zimmer/Apartment/Wohnung in einem sauberen Zustand befindet. Anschließend findet die persönliche Zimmerabnahme durch eine/n Mitarbeiter:in der Mietverwaltung statt. Eventuelle Mängel werden auf einem Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt, gegebenfalls müssen Sie für die Kosten aufkommen.
Ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht gekündigt, kann jedoch persönlich nicht bei der Schlüsselübergabe anwesend sein. Was kann ich tun?
Bitte sorgen Sie für eine Vertretung. Dies kann ein Freund, eine Freundin oder auch ein Familienangehöriger sein. Diesen Personen erteilen Sie bitte eine schriftliche Vollmacht zur Schüssel- und Wohnungsübergabe.
Wann erhalte ich nach erfolgten Auszug meine Kaution zurück?
Die Kaution wird innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung des Mietvertrages ausgezahlt.
Gibt es in der Wohnanlage die Möglichkeit, Wäsche zu waschen?
Waschmaschinen und Wäschetrockner befinden sich in den Wohnanlagen.
Benötige ich einen eigenen Internetprovider?
Grundsätzlich nicht, da das AKAFÖ einen Netzwerkzugang zum Hochgeschwindigkeitsdatennetz der Ruhr-Universität Bochum zur Verfügung stellt.
Neben einem PC, einer Netzwerkkarte und einem Kabel wird für den Anschluss an das Netz noch eine Netzzugangsberechtigung des Rechenzentrums der Ruhr-Universität Bochum benötigt.
Detaillierte Informationen, sowie Hilfestellung bei Problemen, finden Sie hier: https://www.akafoe.de/wohnen/kundeninformationen/internetzugang.
Benötige ich einen eigenen Kabel-TV-Anbieter?
Grundsätzlich nicht, da Ihnen das AKAFÖ bereits standardmäßig einen Kabel-TV-Anschluss zur Verfügung stellt. Genauere Infos, z.B. über die Empfangsqualität oder die Senderliste finden Sie hier auf der Seite des Anbieters, der Stadtwerke Bochum.
Ich habe Mietschulden, was kann/muss ich tun?
In diesem Fall sprechen Sie Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter:in der Vermietung an. Diese werden versuchen mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden, die Ihr Mietverhältnis nicht gefährdet.
Ich habe eine fristlose Kündigung, einen Mahnbescheid oder Post von der vom AKAFÖ beauftragten Rechtsanwaltskanzlei erhalten. Was kann ich tun?
Bitte nehmen Sie kurzfristig Kontakt mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter:in in der Vermietung auf.