Häufig gestellte Fragen der Mieter
Welche Zuständigkeit hat der Hausverwalter?
Der Hausverwalter ist für die alltäglichen Arbeiten in der Studentenwohnanlage, wie die Organisation des Ein- und Auszuges und der Reparaturen zuständig.
Wie melde ich Reparaturen und Schäden?
Bitte füllen Sie das Formular Schadensmeldung aus und senden Sie es per Mail an SchadensmeldungWH@akafoe.de
Wie erreiche ich den Hausverwalter?
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, bleibt das Büro der Wohnheimverwaltung bis auf Weiteres geschlossen. Schäden melden Sie bitte an SchadenmeldungWH@akafoe.de. Nutzen Sie dazu das Formular Schadensmeldung.
Für Schlüsselübergaben fragen Sie bitte per Mail einen Termin beim zuständigen Hausverwalter an.
Wie erreiche ich den Hausverwalter in Notfällen?
In dringenden Notfällen (z.B. Wassereinbruch, Unfälle) erreichen Sie den Notdienst rund um die Uhr unter M +49 (0)171 7863733.
Wie verhalte ich mich, wenn ich mich außerhalb der Dienstzeit des Hausverwalters ausgesperrt habe?
Auch hier hilft der Notdienst. Dafür wird eine Sondergebühr zwischen 50€ und 80€ fällig (siehe Notdienstaushang in der Wohnanlage). Hinzu kommen noch weitere Kosten, z.B. für einen neuen Schlüssel.
Wie hoch ist die Kaution und wozu dient sie?
Die Kaution beträgt mindestens 700€ und ist vor dem Einzug zu zahlen. Abhängig von der Wohnform kann die Kautionszahlung auch höher ausfallen. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die für die Erfüllung der Verpflichtungen und/oder zur Befriedigung von Schadensansprüchen erhoben wird. Die Kaution wird nicht verzinst (gem. 551 Abs. 3 BGB) und wird ca. 8 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt – vorausgesetzt, es bestehen keine Forderungen des Vermieters.
Ich habe einen neuen Mietvertrag mit dem AKAFÖ abgeschlossen, wann bekomme ich meine Version ausgehändigt?
Sie erhalten Ihre Vertragsversion nach Unterzeichnung in den Geschäftsräumen des AKAFÖ, oder per Post vor dem Einzug. Bei Einzug erhalten Sie vom Hausverwalter einen Ordner „Herzlich Willkommen im neuen Zuhause“. Darin finden Sie nützliche Tipps rund um das Wohnen und können dort ebenfalls alle vertragsrelevanten AKAFÖ-Unterlagen einheften.
Zu welchen Terminen kann ich meinen Wohnplatz in der Wohnanlage kündigen?
Die Kündigungsfrist beträgt bei Altverträgen (vor 07/2019) zwei Monate(Ausnahme: drei Monate für den öffentlich geförderten Wohnraum am Buscheyplatz) und bei Neuverträgen drei Monate. Weitere Informationen finden Sie in der Anlage A Ihres Mietvertrages. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Entscheidend für die Fristberechnung ist nicht die Absendung der Kündigung, sondern deren Eingang bei dem Vermieter.
Ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht gekündigt. Was muss ich für den Auszug (Schlüsselübergabe) beachten?
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig - 14 Tage vor dem geplanten Auszug - einen Termin mit dem zuständigen Hausverwalter Ihres Wohnheims. Entfernen Sie alle persönlichen Gegenstände aus Ihrem angemieteten Wohnraum. Sorgen Sie dafür, dass sich Ihr Zimmer/Apartment/Wohnung in einem sauberen Zustand befindet. Anschließend findet die persönliche Zimmerabnahme durch den Hausverwalter statt. Eventuelle Mängel werden auf einem Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt.
Ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht gekündigt, kann jedoch persönlich nicht bei der Schlüsselübergabe anwesend sein. Was kann ich tun?
Bitte sorgen Sie für eine Vertretung. Dies kann ein Freund, eine Freundin oder auch ein Familienangehöriger sein. Diesen Personen erteilen Sie bitte eine schriftliche Vollmacht zur Schüssel- und Wohnungsübergabe.
Wann erhalte ich nach erfolgten Auszug meine Kaution zurück?
Die Kaution wird – abzüglich eventuell vorhandener Ansprüche vermieterseits - innerhalb von 8 Wochen nach erfolgtem Auszug ausgezahlt.
Gibt es im Studentenwohnheim die Möglichkeit, Wäsche zu waschen?
In der Regel befinden sich in jedem Wohnheim Waschmaschinen und sogar Wäschetrockner. Die Kosten liegen zurzeit bei 1,50 € pro Wasch- und 1,00 € pro Trockenvorgang.
Benötige ich einen eigenen Internetprovider?
Grundsätzlich nicht, da das AKAFÖ einen Netzwerkzugang zum Hochgeschwindigkeitsdatennetz der Ruhr-Universität Bochum zur Verfügung stellt.
Neben einem PC, einer Netzwerkkarte und einem Kabel wird für den Anschluss an das Netz noch eine Netzzugangsberechtigung des Rechenzentrums der Ruhr-Universität Bochum benötigt.
Detaillierte Informationen, sowie Hilfestellung bei Problemen, finden Sie hier: https://www.akafoe.de/wohnen/kundeninformationen/internetzugang.
Benötige ich einen eigenen Kabel-TV-Anbieter?
Grundsätzlich nicht, da Ihnen das AKAFÖ bereits standardmäßig einen Kabel-TV-Anschluss zur Verfügung stellt. Genauere Infos, z.B. über die Empfangsqualität oder die Senderliste finden Sie hier auf der Seite des Anbieters, der Stadtwerke Bochum.
Ich habe Mietschulden, was kann/muss ich tun?
In diesem Fall wechselt die Zuständigkeit von den Ihnen bekannten Sachbearbeitern/innen der Abteilung „Studentisches Wohnen“ in die „Mietenbuchhaltung“.
AKAFÖ-Bankverbindung:
Kontoinhaber: | Akademisches Förderungswerk, AöR |
IBAN: | DE89 4305 0001 0029 3407 00 |
BIC: | WELADED1BOC |
Frau Gutjahr
T +49 (0)234 32-11417
F +49 (0)234 32-01417
Email: Gabriele.Gutjahr@akafoe.de
Frau Hluchnik
T +49 (0)234 32-11418
F +49 (0)234 32-01418
Email: Klaudia.Hluchnik@akafoe.de
Ich habe eine fristlose Kündigung, einen Mahnbescheid oder Post von der vom AKAFÖ beauftragten Rechtsanwaltskanzlei erhalten. Was kann ich tun?
Bitte nehmen Sie kurzfristig Kontakt mit der Abteilung „Studentisches Wohnen“ auf.
Frau Clausmeyer
T +49 (0)234 32-11411
F +49 (0)234 32-01411
E-Mail: Birgit.Clausmeyer@akafoe.de
Ich möchte eine Mietminderung, da ich in der Corona-Krise mein Zimmer nicht nutze
Die Corona-Krise und alle damit verbundenen Maßnahmen sind mit tiefen Einschnitten für uns alle verbunden. Nichts ist mehr, wie es vor der Krise einmal war, die Auswirkungen auf das Leben der Studierenden sind enorm.
Auch das AKAFÖ befindet sich in einer nie dagewesenen Situation. Die Schließung der Hochschulen stellt einen erheblichen finanziellen Schaden dar, da z.B. im Bereich der Mensen und Cafeterien keine Einnahmen mehr generiert werden können, die Personalaufwendungen aber weiterlaufen.
Die Mieten in den Studierendenwohnanlagen sind Kostenmieten, die alle Aufwendungen abdecken müssen. Obwohl derzeit der Wasser- und Energieverbrauch in den Wohnheimen sehr stark ansteigt, zahlen Sie weiterhin den gleichen Mietpreis.
In unseren Wohnanlagen finden Sie mit einer direkten und schnellen Netzanbindung an die Hochschule ideale Voraussetzungen für die Vorbereitung des zu vermittelnden Stoffs und sind für die Anforderungen an ein digitales Semester perfekt vorbereitet.
Sollten Sie sich entscheiden, während des Semesters die Mietsache nicht zu nutzen, sind Sie weiterhin verpflichtet, den vollen Mietpreis zu zahlen.
Es besteht die Möglichkeit, unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Frist den Mietvertrag zu kündigen und sich für einen späteren Zeitpunkt wieder für ein Zimmer oder Apartment zu bewerben.
Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage hinsichtlich der Mietzahlungen befinden, wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter und besprechen mit ihm weitere Schritte.
Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, dass unser aller Alltag bald wieder zur Normalität zurückkehrt.