Häufig gestellte Fragen der Mieter
Welche Zuständigkeit hat der Hausverwalter?
Der Hausverwalter ist für die alltäglichen Arbeiten in der Studentenwohnanlage, wie die Reparaturen zuständig.
Wie melde ich Reparaturen und Schäden?
Bitte fülle das Formular Schadensmeldung aus und sende es per Mail an SchadensmeldungWH@akafoe.de
Wie erreiche ich den Hausverwalter?
Zu den üblichen Bürozeiten in den Wohnanlagen – telefonisch oder per Mail von montags bis freitags zwischen 8:00 und 16:00 Uhr.
Wie erreiche ich den Hausverwalter in Notfällen?
In dringenden Notfällen (z.B. Wassereinbruch, Stromausfall) erreichst du den Notdienst rund um die Uhr unter M +49 (0)171 7863733.
Wie verhalte ich mich, wenn ich mich außerhalb der Dienstzeit des Hausverwalters ausgesperrt habe?
Hier springt der externe Notdienst (M +49 (0)177 1985477) ein. Dafür wird eine Sondergebühr fällig.
- Mo - Fr 17:00 bis 22:00 Uhr: ab 75,00 €
- Mo - Fr 22:00 bis 7:00 Uhr: ab 105,00 €
- Sa, So, Feiertage: ab 105,00 €
Schlüssel, Schliesskarte oder Transponder verloren?
Hier entstehen noch weitere Kosten, z.B. für einen neuen Schlüssel. (siehe Notdienstaushang in der Wohnanlage)
Wie hoch ist die Kaution und wozu dient sie?
Die Kaution beträgt mindestens 700€ und ist vor dem Einzug zu zahlen. Abhängig von der Wohnform kann die Kautionszahlung auch höher ausfallen. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die für die Erfüllung der Verpflichtungen und/oder zur Befriedigung von Schadensansprüchen erhoben wird. Die Kaution wird nicht verzinst (gem. 551 Abs. 3 BGB) und wird ca. 8 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt – vorausgesetzt, es bestehen keine Forderungen des Vermieters.
Ich habe einen neuen Mietvertrag mit dem AKAFÖ abgeschlossen, wann bekomme ich meine Version ausgehändigt?
Du erhältst deine Vertragsversion nach Unterzeichnung in den Geschäftsräumen des AKAFÖ, oder per Post vor dem Einzug. Bei Einzug erhältst du vom Hausverwalter einen Ordner „Herzlich Willkommen im neuen Zuhause“. Darin findest du nützliche Tipps rund um das Wohnen und können dort ebenfalls alle vertragsrelevanten AKAFÖ-Unterlagen einheften.
Zu welchen Terminen kann ich meinen Wohnplatz in der Wohnanlage kündigen?
Die Kündigungsfrist beträgt bei Altverträgen (vor 07/2019) zwei Monate(Ausnahme: drei Monate für den öffentlich geförderten Wohnraum am Buscheyplatz) und bei Neuverträgen drei Monate. Weitere Informationen findest du in der Anlage A deines Mietvertrages. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Entscheidend für die Fristberechnung ist nicht die Absendung der Kündigung, sondern deren Eingang bei dem Vermieter.
Ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht gekündigt. Was muss ich für den Auszug (Schlüsselübergabe) beachten?
Bitte vereinbare rechtzeitig - spätestens 14 Tage vor dem geplanten Auszug - einen Termin. Entferne alle persönlichen Gegenstände aus deinem angemieteten Wohnraum. Sorge dafür, dass sich dein Zimmer/Apartment/Wohnung in einem sauberen Zustand befindet. Anschließend findet die persönliche Zimmerabnahme durch eine:n Mitarbeiter:in der Mietverwaltung statt. Eventuelle Mängel werden auf einem Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt, gegebenfalls musst du für die Kosten aufkommen.
Ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht gekündigt, kann jedoch persönlich nicht bei der Schlüsselübergabe anwesend sein. Was kann ich tun?
Bitte sorge für eine Vertretung. Dies kann ein Freund, eine Freundin oder auch ein Familienangehöriger sein. Diesen Personen erteile bitte eine schriftliche Vollmacht zur Schüssel- und Wohnungsübergabe.
Wann erhalte ich nach erfolgten Auszug meine Kaution zurück?
Die Kaution wird innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung des Mietvertrages ausgezahlt.
Gibt es in der Wohnanlage die Möglichkeit, Wäsche zu waschen?
Waschmaschinen und Wäschetrockner befinden sich in den Wohnanlagen.
Benötige ich einen eigenen Internetprovider?
Grundsätzlich nicht, da das AKAFÖ einen Netzwerkzugang zum Hochgeschwindigkeitsdatennetz der Ruhr-Universität Bochum zur Verfügung stellt.
Neben einem PC, einer Netzwerkkarte und einem Kabel wird für den Anschluss an das Netz noch eine Netzzugangsberechtigung des Rechenzentrums der Ruhr-Universität Bochum benötigt.
Detaillierte Informationen, sowie Hilfestellung bei Problemen, findest du hier: https://www.akafoe.de/wohnen/kundeninformationen/internetzugang.
Benötige ich einen eigenen Kabel-TV-Anbieter?
Grundsätzlich nicht, da dir das AKAFÖ bereits standardmäßig einen Kabel-TV-Anschluss zur Verfügung stellt. Genauere Infos, z.B. über die Empfangsqualität oder die Senderliste findest du hier auf der Seite des Anbieters, der Stadtwerke Bochum.
Ich habe Mietschulden, was kann/muss ich tun?
In diesem Fall spreche deine:n zuständige:n Sachbearbeiter:in der Vermietung an. Diese werden versuchen mit dir gemeinsam eine Lösung zu finden, die dein Mietverhältnis nicht gefährdet.
Ich habe eine fristlose Kündigung, einen Mahnbescheid oder Post von der vom AKAFÖ beauftragten Rechtsanwaltskanzlei erhalten. Was kann ich tun?
Bitte nehme kurzfristig Kontakt mit deiner/deinem zuständigen Sachbearbeiter:in in der Vermietung auf.